Die wichtigsten Fragen zum "ASV Hechtclub Schöppingen" beantwortet
Tageskarten für die Gaststrecke der Vechte (10€/Tag/Angler)
Gaststrecke des „ASV Hechtclub Schöppingen“, Infoblatt Gaststrecke
Diese befindet sich entlang des Vechtewanderweges zwischen der L582 (Strecke Schöppingen-Osterwick)
und der L579 (Strecke Schöppingen-Heek). Begrenzung ist jeweils die Straßenbrücke.
Fangbegrenzung Vechte: Pro Angler und Tag 3 Salmoniden. Danach ist das Angeln sofort einzustellen.
Ausgabestellen:
Gaststätte "Zum Stroenfeld", Fam. Gausling.
Ramsberg 97, 48624 Schöppingen.
Ruhetage: Mo-Do.
Am besten kurz vorher anrufen unter: 02555 9979790
(Karten kann man nach telefonischer Absprache auch während der Ruhetage erwerben)
ACHTUNG!! Die Tageskarte für die Vechte gilt NICHT am Stroenfeldsee und schon
gar nicht an Viefhues Teich!!!! Die Tageskarte ist ausschließlich für die oben beschriebene
Gaststrecke gültig!!
Was kostet die Mitgliedschaft?
Senioren: 70€ Jahresbeitrag, einmalige Aufnahmegebühr 70€.
Junioren: 20€ Jahresbeitrag, bei Wechsel aus der Juniorengruppe in die Seniorengruppe entfällt die Aufnahmegebühr.
Nach langjährigen Ruhepausen oder einer Kündigung der Mitgliedschaft ist ein Wiedereintritt in den meisten Fällen ohne Aufnahmegebühr möglich.
Näheres wird im Einzelfall durch den Vorstand geregelt.
Welche Papiere benötige ich und woher bekomme ich sie?
-Ausweisheft des DASF (ehemals VDSF) mit gültiger Beitragsmarke -> vom Verein, bei Anmeldung Passbild beifügen!
-Jahres-/5-Jahresfischereischein -blau- bei Senioren ->von der Gemeinde, Kosten 16 € f.d. Jahresschein, ca. 48,-€ f.d. 5-Jahresschein, Passbild mitbringen!
-Jahresfischereischein -rosa- bei Junioren ->von der Gemeinde, Kosten 8 € Passbild mitbringen!
-Sonderfischereischein -> Der Sonderfischereischein kann Personen erteilt werden, die aufgrund einer geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen kann.
Der Sonderfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Beleitung eines Inhabers eines Fischereischeines.
Dieser kann ebenfalls als Jahres-/5-Jahresschein erworben werden und kostet genau so viel wie der normale Jahres-/5-Jahresfischereischein (16€ bzw. 48€).
-Erlaubniskarte Stroenfeldsee ->kostenlos vom Verein.
-Erlaubniskarte Vechte für das ganze Jahr -> nach Abhalten der Arbeitsstunden (5 Std. / Jahr) kostenlos vom Verein sonst 50€.
-Tageskarte Vechte -> Kosten 6,-€/Tag. Nährere Infos weiter unten.
-Tageskarte Stroenfeldsee -> nicht erhältlich!
-Kanalkarte ->vom Verein (Geschäftsführer), Kosten 20 €; werden im kommenden Jahr mit dem Jahresbeitrag zusammen eingezogen.
Arbeitstage, was ist das?
Um an der Teichanlage und den vereinseigenen Gewässern Unterstützung zu erhalten, veranstaltet der Verein in regelmäßigen Abständen Arbeitstage.
Treffpunkt hierfür ist an der Teichanlage. Die Termine sind dem Jahresplaner und/oder der Presse zu entnehmen.
Diese Arbeitstage dienen zur Bewältigung der reichhaltigen Aufgaben des ASV, zur Interessenspflege am Angeln und letztlich zur
Verlängerung der Vechtekarte sowie der Erlaubniskarte "Viefhues Teich".
Um diese Verlängerung kostenlos zu erhalten, sind pro Jahr 5 Arbeitsstunden zu erbringen.
Alternativ kann die Vechtekarte für 50€ käuflich erworben werden.
Bitte beim Arbeitstag die Stunden unbedingt ins Fangbuch eintragen lassen, diese werden nicht separat nachgehalten!
Ich kann das ganze Jahr nicht an den Arbeitstagen teilnehmen. Was kann ich tun?
Mit dem Vorstand einen Alternativtermin absprechen oder die Vechtekarte für 50€ käuflich erwerben.
Wann sind die Ausweisverlängerungen?
Die Ausweisverlängerungen sind während der Sprechzeiten des Vorstandes möglich, im Zeitraum von Januar bis einschließlich Ende April.
Nach April können die Ausweise beim Geschäftsführer nach Absprache verlängert werden.
In diesem Fall hat jeder Ausweisinhaber 10€ Aufwandspauschale für die Verlängerung zu entrichten.
Wann, wo und was sind die „Sprechzeiten“?
Die Sprechzeiten sind jeweils vor den Vorstandssitzungen. Zurzeit finden die Vorstandssitzungen jeden ersten Dienstag im Monat
ab 19 Uhr an der Teichanlage statt, die Sprechzeiten somit vorher ab 18 Uhr.
Zu den Sprechzeiten können nicht nur die Ausweise verlängert werden. Auch für Lob und Kritik, Vorschläge oder Anregungen
hat der Vorstand zu den Sprechzeiten ein offenes Ohr.
Ab 19 Uhr beginnt dann die Vorstandssitzung in geschlossener Runde.
Darf ich als Jugendlicher mit einem Jugendfischereischein (rosa Schein) alleine angeln gehen ?
Leider Nein. Der Jugendliche muss von einer erwachsenen Person, die Inhaber des Fischereischeines (blauer Schein) ist, begleitet werden.
Dies gilt für unterverpachtete Gewässer gleichermaßen.
Wo darf ich eigentlich angeln gehen?
Als aktives Vereinsmitglied des ASV und mit einem „VG-Stempel“ auf der Beitragsmarke im Verbandsausweis:
Die gesamte Vechte vom Zusammenfluss des Rockler- und Burloer Bachs bis zur Gemeindegrenze Wettringen/Ohne.
Siehe hierzu auch: Vechtegemeinschaft
Am Stroenfeldsee in Heek.
Seit 2015 zusätzlich Viefhues Teich.
Hier gelten die gleichen Bedingungen wie an der Vechte. Zusätzlich
gelten hier folgende Bedingungen:
Das Anfüttern und/sowie das Einbringen von Futtermitteln
jeglicher Art (Boilies, Pellets, Frolic, Lockstoffe, Dips, Sprays, Pasten,
Ölen, Pudern, Aromen, Flavours, Teigen, küntlichen Stoffen, Mehlen
jeglicher Art, Kombinationen daraus oder Ähnliches) ist in diesem Gewässer
bis auf Widerruf nicht gestattet! Eisflächen dürfen nicht betreten
werden. Zur Verlängerung des Erlaubnisscheins sind Arbeitsstunden
zu leisten; alternativ kann der Erlaubnisschein käuflich erworben
werden. Die Anzahl der Arbeitsstunden betragen zur Zeit 5 Std./Jahr bzw.
10€ pro nicht geleistete Arbeitsstunde.
Wie viele Angeln darf ich auswerfen?
An der Vechte sowie an Viefhues Teich sind 2 Angelruten mit je einem Haken erlaubt.
Am Stroenfeldsee sind 3 Handangeln zum Fang von Fried- und/oder Raubfischen erlaubt.
Das Befahren mit dem Boot ist nur zum Fang von Raubfischen erlaubt. Zuwiederhandlungen werden
künftig hart sanktioniert.
Darf ich Fische mit der Senke fangen?
An der naturbelassenen Strecke Rockler und Burloer Bach sowie der Vechte bis zum Solabsturz Metelen
ist das fangen von Fischen (auch Köderfische) mit der Senke oder Kescher verboten.
Ebenso muss hier die Schnurstärke eine Mindesttragkraft von 3,5kg aufweisen.
Wie verhalte ich mich, wenn ein Fischereiaufseher mich kontrolliert
Ich trete ihm freundlich gegenüber und lasse mir erst mal seinen Ausweis zeigen und prüfe, ob er zuständig ist.
Danach bin auch ich verpflichtet, Ihm meine Papiere zwecks Kontrolle auszuhändigen.
Der Fischereiaufsicht ist unbedingt folge zu leisten, sie zu unterstützen und ihr zu helfen.
Was habe ich als Gastangler bzw. Angler an der Vechte besonders zu beachten?
Unser Angelverein steht für den Naturschutz ein! Die Gaststrecke ist unter anderem Eisvogelrevier.
Diese seltenen Vögel sind auf keinen Fall zu stören oder in irgendeiner Weise in Ihrem Lebensraum zu beeinträchtigen.
Der Bau des Eisvogels ist für Sie Sperrgebiet, unantastbar und weiträumig zu meiden.
Zuwiderhandlungen werden augenblicklich und ohne Ausnahme durch den Vorstand des ASV zur Anzeige gebracht.
Diese Informationen/Auszug aus der Gewässerordnung gelten für das Vereinsgewässer Vechte
von seinem Ursprung bis zur Gemeindegrenze Metelen, einschließlich Rockeler und Burloer Bach:
Alle Mitglieder und Gäste verpflichten sich zur Einhaltung dieser Ordnung.
Sie ist eine Erweiterung der Gewässerordnung des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e.V.
welche bei allen Mitgliedern als bekannt vorausgesetzt wird.
Sofern in den Bestimmungen nicht anders geregelt, gelten grundsätzlich die aktuellen gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße.
An den naturbelassenen Strecken ist das Angeln und Fischen während der Salmonidenschonzeit verboten.
Verhalten Sie sich am Gewässer so, dass Sie die Anlieger nicht verärgern. Schließen Sie die Weideeingänge, damit das Vieh nicht ausbricht.
Vermeiden Sie jeglichen Schaden, weil Sie selbst dafür haften.
Es ist streng verboten, Böschungen und Uferbewuchs zu beschädigen, dort nach Würmern zu graben und das Gewässer zu durchqueren/warten.
Das KFZ gehört nicht ans Ufer.
Die Fische müssen nach dem Fang sofort getötet werden.
Jedes Mitglied hat seine Fänge auf der Rückseite des Fangbuches –auch die wieder eingesetzten Fische- zu dokumentieren und
für die Statistik für die Besatzmaßnahmen seinem Vorstand zum Jahresende abzugeben.
Fangbegrenzung Vechte: Pro Angler und Tag 3 Salmoniden. Danach ist das Angeln sofort einzustellen.
Was sind die Besonderheiten/Bestimmungen am Stroenfeldsee?
Boote auf dem See sind grundsätzlich verboten.
Ausnahme: Es wird von dort aus auf Raubfisch geangelt.
Welse haben kein Mindestmaß und sind unbedingt dem See zu entnehmen!
Die Verwendung von künstlich gefärbten Ködern und/oder Futtermittel ist verboten.
Pro Angler und Tag dürfen maximal 1,5kg Futter in den See eingebracht werden.
Was muss ich bei der Verwendung des Setzkeschers beachten?
Der Setzkescher darf nur nach den gesetzlichen Vorgaben verwendet werden und muss diesen entsprechen.
Hier hat sich der Angler selber um diese Informationen zu kümmern und ist für dessen Verwendung allein verantwortlich.
Als Hinweis: Inzwischen gibt es Gewässerabschnitte, in denen die Verwendung des Setzkeschers gänzlich verboten ist!
Bitte informiert euch hierzu eingenverantwortlich vor Ort.